Praxis Rivoir Mensch · Natur · Medizin · Berlin

Fahreignung

Cannabis als Medikament und Autofahren — sachlich eingeordnet, ärztlich belegt.

Wer Cannabis als Medikament nimmt, darf grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Entscheidend ist, dass Sie nicht beeinträchtigt fahren und Ihr Medikament bestimmungsgemäß anwenden.

Gleichzeitig gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die im Einzelfall sehr unterschiedlich wirken. Genau hier setze ich an: Ich ordne Ihre konkrete Situation ein, erkläre verständlich, worauf es ankommt, und dokumentiere Ihre ärztlich begleitete Behandlung.

Eine Bescheinigung ist nur so viel wert wie ihre Ehrlichkeit. Bei fehlender Eignung stelle ich keine aus.

Wie ich unterstütze

Mitführbescheinigung

49 €

Ohne Videotermin · 1–2 Werktage

  • Bestätigt Ihre bestehende Verordnung und die bestimmungsgemäße Einnahme
  • Zum Vorzeigen bei einer Verkehrskontrolle
  • Unterschriebenes Dokument mit Arztstempel, digital und zum Ausdrucken
  • Voraussetzung: gültige Cannabis-Verordnung
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Verkehrsmedizinische Erstberatung

119 €

Video · 30 Minuten

  • Ihre persönliche Situation, klar eingeordnet — bevor etwas passiert
  • Rechtslage verständlich erklärt: § 24a StVG, Arzneimittel-Privileg, Probezeit
  • Konkrete Handlungsempfehlung für Ihren Fall
  • Kurzes Ergebnisprotokoll als Dokument
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Kernangebot

Fahreignungs- & Therapietreue-Bescheinigung

169 €

Video · 30 Minuten

  • Ärztlicher Nachweis der medizinisch begleiteten, bestimmungsgemäßen Therapie
  • Verkehrsmedizinisch sauber formuliert
  • Strukturierte Beurteilung, unterschriebenes Dokument für Ihre Unterlagen
  • Ehrlich: bei fehlender Eignung keine Gefälligkeitsbescheinigung
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Verkehrsmedizinische Stellungnahme

ab 450 €

Für Behörde, Anwalt oder Gericht

  • Ausführliche gutachterliche Stellungnahme
  • Sichtung Ihrer vorliegenden Unterlagen
  • Formuliert für die Adressatin oder den Adressaten
  • Umfang und Preis nach Aufwand — vorher besprochen
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Eine ärztliche Bescheinigung ersetzt kein medizinisch-psychologisches Gutachten und bindet keine Behörde. Sie belegt, was ärztlich feststellbar ist: dass eine Behandlung läuft, begleitet wird und bestimmungsgemäß angewendet wird. Über Ihre Fahrerlaubnis entscheidet allein die Fahrerlaubnisbehörde.

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