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PRAXIS RIVOIR MENSCH · NATUR · MEDIZIN
Reisen mit Medizin · Ost- und Südostasien

Du und deine Medizin in Japan

Was in Japan für deine Medizin gilt, Satz für Satz mit Quelle. Dein Arzt prüft vor jeder Reise mit dir den neuesten Stand.

Stand 12.10.2026 · 11 Quellen

Japan
Deine Medizin in Japan

Cannabis und andere Arzneimittel.

Cannabis als Medizin

In Japan gilt: Cannabisblüten sind auch als Medizin verboten.1011

Deine Sicherheit geht vor: Cannabisblüten bleiben zu Hause.

  • Japan führt Cannabis in Pflanzenform (ganze Pflanze, Blütenstand, Blatt) als Stoff, den niemand ein- oder ausführen darf.10
  • Cannabis ohne Pflanzenform, etwa als Extrakt, führt Japan als Betäubungsmittel.10
  • Für Betäubungsmittel verlangt Japan vor der Einreise und vor der Ausreise eine Genehmigung.11
  • Das Auswärtige Amt berichtet: Die illegale Einfuhr von Drogen führt in Japan häufig zu Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren; auch geringe Mengen werden geahndet.8

Andere verschreibungspflichtige Arzneimittel

Jedes Land darf zusätzlich Stoffe kontrollieren, die international frei sind.5

  • Heroin, Opiumpulver, Methamphetamin, Amphetamin (auch Dexamfetamin und Levamfetamin) und Methaqualon dürfen Reisende auch auf Rezept weder ein- noch ausführen.11
  • Lisdexamfetamin führt Japan als Ausgangsstoff für Stimulanzien; Ein- und Ausfuhr gehen mit Genehmigung vorab.11
  • Psychotrope Stoffe, etwa Methylphenidat, Zolpidem oder Diazepam, brauchen bis zur Menge der amtlichen Tabelle weder Attest noch Genehmigung, Injektionen ausgenommen.11
  • Tramadol zählt Japan nicht zu den Betäubungsmitteln.11
Deine Mappe

Was du mitnimmst.

  • Rezept

    Die meisten Länder verlangen ein Rezept eines zugelassenen Arztes.5

  • Ärztliche Bescheinigung

    Für Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle eine mehrsprachige Bescheinigung deines Arztes nach dem Leitfaden des INCB, mit Wirkstoff, Einzel- und Tagesdosis und Reisedauer.12 Die Schengen-Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ ist für die Schengen-Staaten bestimmt.1

  • Beglaubigung

    Die Bescheinigung beglaubigt die oberste Landesgesundheitsbehörde, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales.14

  • Übersetzung

    Das Muster der Bundesopiumstelle ist viersprachig: Englisch, Französisch, Spanisch und Deutsch.3 Das Rezept sollte in der Landessprache vorliegen; für manche Länder genügt Englisch.5

Dazu in Japan

  • Für die Genehmigung brauchst du ein Attest deines Arztes mit Name, Anschrift, dem konkreten Behandlungsgrund, deinen Arzneimitteln mit Dosis und Stärke, Unterschrift und Ausstellungsdatum.11
  • Angaben wie „zum persönlichen Gebrauch“ oder „zur Behandlung“ nimmt Japan als Grund nicht an.11
  • Das Attest ist bei der Antragstellung höchstens drei Monate alt.11
  • Dazu kommen Fotos der Packung oder Unterlagen, die Name und Stärke des Arzneimittels zeigen.11
  • Die Einfuhr- oder Ausfuhrbescheinigung zeigst du beim Zoll vor.11
Mengen und Fristen

Wie viel, wie lange.

  • Der Leitfaden des INCB sieht die Mitnahme für eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen vor.1
  • Viele Länder erlauben höchstens einen Vorrat für 30 bis 90 Tage.5
  • Für Reisende in Japan liegt beim INCB eine Meldung von 2014.69

Dazu in Japan

  • Für mehr als einen Monatsvorrat psychotroper Stoffe nennt das japanische Gesundheitsministerium eine eigene Kontaktadresse.11
  • Im INCB-Blatt von 2014 meldet Japan für psychotrope Stoffe einen Vorrat von 30 Tagen und für Betäubungsmittel eine Menge nach der üblichen Tagesdosis.9
Vor der Reise

Dein Arzt prüft mit.

  1. Ziel und Weg

    Dein Arzt prüft die Regeln in Japan und in jedem Land, durch das du reist.1

  2. Botschaft

    Die Botschaft deines Reiselands in Deutschland gibt Auskunft; die Adressen führt das Auswärtige Amt.17 Das INCB empfiehlt diese Nachfrage ausdrücklich.5

  3. Reisehinweise

    Lies vorab die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für dein Reiseland.8

  4. Vor Ort

    Ist die Mitnahme ausgeschlossen, prüft dein Arzt, ob es deine Medizin oder eine gleichwertige im Reiseland gibt und ein Arzt dort sie verschreiben kann.1

Dazu in Japan

  • Den Antrag stellst du mindestens 14 Tage vor der Reise bei dem Büro des Narcotics Control Department, das für deinen Ankunftsflughafen zuständig ist.11
  • Deine Medizin trägst du selbst; Versand und Mitnahme durch andere, auch durch Familie, sind ausgeschlossen.11
  • Für die Rückreise mit übriger Medizin stellst du zusätzlich einen Ausfuhrantrag.11
Quellen und Stand

Jeder Satz hat eine Quelle.

Abgerufen am 12.10.2026. Regeln ändern sich, darum prüft dein Arzt vor jeder Reise den neuesten Stand.

Für alle Länder

  1. Reisen mit Betäubungsmitteln · Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle
  2. Reisen mit Cannabisarzneimitteln · BfArM, Bundesopiumstelle
  3. Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln (außerhalb des Schengen-Raums) · BfArM, Bundesopiumstelle
  4. Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen · Land Berlin, Landesamt für Gesundheit und Soziales (Service-Portal Berlin)
  5. General Information for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances · International Narcotics Control Board (INCB)
  6. Country Regulations for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances · International Narcotics Control Board (INCB)
  7. Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland · Auswärtiges Amt

Für dein Reiseland

  1. Japan: Reise- und Sicherheitshinweise · Auswärtiges Amt
  2. Country information for travellers: Japan (2014, Englisch) · International Narcotics Control Board (INCB)
  3. Controlled Substances List in Japan (Stand 12.12.2024) · Narcotics Control Department, Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan)
  4. Application Guidance: carrying medicine containing controlled substances for travelers entering or leaving Japan · Narcotics Control Department, Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan)