Du und deine Medizin in der Welt
164 Länder außerhalb des Schengen-Raums, in neun Regionen. Jede Länderseite sagt dir, was dort für deine Medizin gilt: Cannabis, andere Arzneimittel, deine Mappe und der Weg vor der Reise, Satz für Satz mit Quelle.
161 Länderseiten · 3 folgen · Stand 12.10.2026
Die 29 Schengen-Staaten haben eigene Seiten.
Die Schengen-Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ ist für die Schengen-Staaten bestimmt.1 Dort gilt sie für Reisen bis zu 30 Tagen.1
Außerhalb des Schengen-Raums gelten die Regeln deines Ziel- und Transitlands.1 Dafür empfiehlt die Bundesopiumstelle eine mehrsprachige Bescheinigung deines Arztes nach dem Leitfaden des INCB, beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde.12
Wähle dein Reiseland.
Einige Länder beschränken die Mitnahme von Cannabisarzneimitteln oder untersagen sie vollständig.2 Oben auf jeder Länderseite zeigt dir die Karte „Cannabis als Medizin“ den belegten Stand; wo er offen ist, prüft dein Arzt ihn vor deiner Reise mit der Botschaft.
Europa außerhalb Schengens19 Länder
Inseln und Kleinstaaten
Kaukasus und Türkei
Nordafrika und Nahost22 Länder
West- und Zentralafrika22 Länder
Westküste
Golf von Guinea
Sahel
Ost- und Südafrika22 Länder
Zentral- und Südasien14 Länder
Zentralasien
Ost- und Südostasien16 Länder
Festland Südostasien
Inselstaaten Südostasiens
Ozeanien14 Länder
Australien und Neuseeland
Melanesien
Mikronesien
Nordamerika und Karibik16 Länder
Nordamerika
Große Antillen und Bahamas
Jeder Satz hat eine Quelle.
Abgerufen am 12.10.2026. Regeln ändern sich, darum prüft dein Arzt vor jeder Reise mit dir den neuesten Stand.
- Reisen mit Betäubungsmitteln · Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle
- Reisen mit Cannabisarzneimitteln · BfArM, Bundesopiumstelle