Reisebescheinigung
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Art. 75 SDÜ (Formular BfArM 017): Reiseland, Dauer bis 30 Tage, Präparat und Tagesdosis ärztlich geprüft, bis drei Sorten, vom LAGeSo Berlin amtlich beglaubigt, per Einschreiben zu dir.
Für Länder außerhalb des Schengen-Raums bekommst du eine englische Bescheinigung.