Bestimmungsgemäße Einnahme
Dosis, Sorte und Zeitpunkt so, wie sie verordnet sind. Wer davon abweicht, verlässt die Ausnahme — unabhängig davon, was im Blut gemessen wird.
Cannabis und Führerschein
Der Bußgeld-Grenzwert für THC im Blut (§ 24a StVG) gilt nicht für Patientinnen und Patienten, die Cannabis ärztlich verordnet bekommen und es bestimmungsgemäß einnehmen. Das Gesetz nennt das die Ausnahme für Arzneimittel.
Das ist kein Freibrief, sondern eine Unterscheidung: Wer sein Medikament nimmt, wie es verordnet ist, fällt nicht unter den Grenzwert. Wer trotzdem auffällig fährt, sehr wohl — die Strafvorschriften zur Fahrunsicherheit (§§ 315c, 316 StGB) bleiben für jeden gleich, mit und ohne Rezept.
Dosis, Sorte und Zeitpunkt so, wie sie verordnet sind. Wer davon abweicht, verlässt die Ausnahme — unabhängig davon, was im Blut gemessen wird.
Wer sich nicht fahrsicher fühlt, fährt nicht. Das gilt bei jedem Medikament, das müde oder unkonzentriert macht — und es gilt unabhängig von jedem Grenzwert.
Zu Beginn einer Therapie und nach jeder Dosisänderung ist besondere Zurückhaltung angezeigt, bis die Wirkung einschätzbar ist. Wir besprechen das bei jeder Umstellung.
Über die Fahreignung selbst entscheidet nicht der Arzt, sondern die Fahrerlaubnisbehörde — nach den Maßstäben der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wenn du unter laufender Therapie stehst und mit der Fahrerlaubnisbehörde zu tun hast — oder dem vorbeugen willst — besprechen wir das in der Sprechstunde. Je nach Lage kommt in Betracht:
Umfang und Kosten richten sich nach deinem Fall und nach der Gebührenordnung für Ärzte. Du erfährst beides, bevor etwas entsteht.
Eine Begutachtung der Fahreignung darf nicht von der ärztin oder dem Arzt vorgenommen werden, die den Betroffenen behandeln.
So steht es in Anlage 4a zur Fahrerlaubnis-Verordnung, und es ist richtig so: Wer behandelt, ist nicht unbefangen. Ein Fahreignungsgutachten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gehören deshalb zu einer dafür amtlich anerkannten Begutachtungsstelle — nicht hierher.
Was ich tun kann, ist etwas anderes und oft Entscheidendes: belegen, dass eine Behandlung besteht, seit wann, mit welchem Verlauf und unter welcher Kontrolle. Diese Unterlagen brauchst du in jedem Verfahren — und sie entstehen nur, wenn jemand sie von Anfang an führt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage in ihren Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn ein Bußgeld- oder Strafverfahren läuft oder die Fahrerlaubnis in Frage steht, sprich zusätzlich mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Bitte stimme dein Anliegen zuerst telefonisch mit der Praxis ab. Wir klären, welche Unterlagen benötigt werden und welcher nächste Schritt passt. Umfang und Honorar erfährst du vor der ärztlichen Leistung.