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Das Spiel der Spira Magica

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Deine Rechte

Was das Arzneimittelprivileg bedeutet.

§ 24a Absatz 4 StVG regelt eine Ausnahme von bestimmten Ordnungswidrigkeitstatbeständen: Die betreffende Substanz muss aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines Arzneimittels stammen, das für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde.

Eine Verordnung und die dazugehörige ärztliche Dokumentation helfen, deine Therapie nachvollziehbar zu machen. Ein Patientenausweis kann diese Unterlagen ergänzen.

Der Ausweis bescheinigt deine Therapie. Er ersetzt keine persönliche Beurteilung der Fahreignung und ist keine allgemeine Fahrerlaubnis unter Medikamenteneinfluss. Besprich mit deinem Arzt, wie sich deine Behandlung auf das Fahren auswirken kann.

Quellenstand 02.10.2026 · § 24a Absatz 4 StVG