Reisen
Deine Therapie reist mit.
Für die Mitnahme verordneter Betäubungsmittel im Schengen-Raum ist die Bescheinigung nach Artikel 75 vorgesehen. Dein behandelnder Arzt trägt die Angaben ein; die zuständige Behörde beglaubigt das Dokument. Die Gültigkeit beträgt höchstens 30 Tage.
Für jedes entsprechende Arzneimittel ist eine eigene Bescheinigung vorgesehen. Halte deine Verordnung, Ausweisdaten und Angaben zur täglichen Einnahme bereit. Die ärztliche Prüfung und Beglaubigung gehören zum Ablauf.
Für andere Reiseziele gelten eigene Einfuhrregeln. Prüfe Ziel- und Transitländer vor der Abreise. Eine Schengen-Bescheinigung ist keine weltweite Einfuhrerlaubnis.
Quellenstand 02.10.2026 · BfArM · Schengen-Formular