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Das Spiel der Spira Magica

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Therapie

Dein Recht, informiert zu entscheiden.

Du bringst deine Erfahrungen, Wünsche und Ziele mit. Dein Arzt erläutert die Behandlung, ihre Chancen, Risiken und geeignete Alternativen. So kannst du eine Entscheidung treffen, die du verstehst.

Diese verständliche und rechtzeitige Aufklärung gehört zu den ärztlichen Pflichten nach § 630e BGB. Zur Aufklärung gehören auch die wesentlichen Folgen einer Behandlung. Unterlagen können das persönliche Gespräch ergänzen.

Ein Medikamentenwunsch ist ein guter Anfang für die ärztliche Beurteilung. Ob die Behandlung geeignet ist und was verordnet wird, entscheidet dein Arzt persönlich. Dein Behandlungsziel gibt die Richtung vor.

Quellenstand 02.10.2026 · § 630e BGB · Aufklärung